Der „IHK-Firmenservice Internationale Fachkräfte“ (IHK-FiF) steht mittelfränkischen Unternehmen als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung, bei allen Fragen rund um die Rekrutierung im Ausland, die Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln sowie der betrieblichen Integration ausländischer Mitarbeiter*innen. Der IHK-FiF berät zu folgenden Punkten:

  1. Was sind geeignete Zielländer?
  2. Wie mache ich das mit der Rekrutierung?
  3. Mit welchen Kosten und mit welchem Aufwand muss ich in etwa rechnen?
  4. Wie funktioniert die Anerkennung von Berufsabschlüssen?
  5. Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und wie läuft das Visaverfahren?
  6. Welche Aufenthaltstitel gibt es und welche anderen Formalitäten muss ich beachten?
  7. Wie gelingt das Ankommen im Betrieb?

Leistung im Zuge des „Beschleunigten Fachkräfteverfahrens“

Mit Blick auf das Inkrafttreten des Gesetzes und das neue „Beschleunigte Fachkräfteverfahren“ hat die IHK Nürnberg für Mittelfranken bereits zu Beginn des Jahres die Dienstleistungen ihres „IHK-Firmenservice internationale Fachkräfte“ ausgeweitet. Die IHK bietet hier Unternehmen in einer Erstberatung an, zu klären,

  1. wie der Zuwanderungsprozess abläuft
  2. ob das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Frage kommt
  3. wie der Abschluss einer Fachkraft anerkannt werden kann
  4. wer die zuständigen Stellen sind, bei denen Sie den Antrag stellen müssen

Mit den Ausländerbehörden der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen sowie der Landkreise Nürnberger Land und Fürth hat die IHK vereinbart, das „Beschleunigte Fachkräfteverfahren“ gemeinsam zu organisieren, um zusammen ein schnelles und transparentes Zuwanderungsverfahren zu bieten.

Liegt der Unternehmenssitz in einer der genannten Städte oder einerm der Landkreise, so übernimmt der IHK-FiF die Koordination des gesamten Zuwanderungspozesses in Kooperation mit der jeweiligen Ausländerbehörde. Folgende Leistungen bietet dabei die IHK:

  1. Beratung im Vorfeld des Verfahrens
  2. Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit
  3. Weiterleitung der geprüften Unterlagen an die zuständige Ausländerbehörde
  4. Rückkoppelung mit allen beteiligten Behörden und Beratungsstellen in Ihrem Auftrag
  5. Koordination bei Rückfragen
  6. Begleitung im Prozess und Beratung zum weiteren Verfahren bei Bescheiden über teilweise Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses

Veranstaltungen
Einen kompakten Überblick zu den Neuerungen des Gesetzes bietet Ihnen unser Tagesseminar „Internationale Fachkräfte erfolgreich integrieren – Update FEG“ am 19.3.  Marius Tollenaere und Katharina Vorländer, Rechtsanwälte bei der auf Wirtschaftsmigrationsrecht spezialisierten Kanzlei Fragomen, Frankfurt geben Ihnen einen Einblick in die Neuerungen des Gesetzes und stehen für Fragen zur Verfügung.

Das Webinar „Einfache Sprache im Betrieb“ am 5.3. gibt Ihnen Tipps zur Kommunikation mit Mitarbeitern, die Deutsch lernen und Infos, wie Sie diese dabei unterstützen können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des IHK-FiF!